Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und deren maßgeblicher Gesamtumsatz
- im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und
- im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Beide Grenzen dürfen nicht erreicht werden, da ansonsten die Kleinunternehmerbesteuerung zur Anwendung gelangt.
Kleinunternehmer dürfen in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Ein Kleinunternehmer braucht grundsätzlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.
Kleinunternehmer können zur Regelbesteuerung optieren. Sie sind dann Vorsteuerabzugsberechtigt, müssen dann aber auch die Umsatzsteuer auf Rechnungen abführen.
Für welches Unternehmen lohnt sich die Kleinunternehmerreglung?
- Für Unternehmen die überwiegend Privatkunden haben kann sich die Kleinunternehmerregelung lohnen.
- Ein weiterer Vorteil: Es müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben werden (Arbeitserleichterung).
Für welches Unternehmen lohnt sich eine Optierung zur Regelbesteuerung:
- Für Unternehmen die überwiegend Geschäftskunden haben lohnt sich die Regelbesteuerung in der Regel
- Nachteil: Es müssen regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden.
Hat sich ein Unternehmer für de Regelbesteuerung entschieden, ist er daran 5 Jahre gebunden. Erst nach diesen 5 Jahren kann er wieder zur Kleinunternehmerregelung zurück.
Gewerbeanmeldung – Kleinunternehmer:
Als Gewerbetreibender sollte einer der ersten Schritte die Anmeldung des Gewerbes sein. Den Gewerbeschein bzw. die Anmeldung zum Gewerbe verlangen einige Lieferanten bevor Sie eine Geschäftsbeziehung mit dem Gewerbetreibenden eingehen.
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